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Was tun im Streitfall?Mit der Einführung der Regelsätze für die Zahnbehandlung haben die Krankenkassen ein strenges Preisgerüst für Zahnärzte geschaffen. Damit ist zwischen Zahnarzt, Patient und Krankenkasse eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um finanzielle Streitfragen zu vermeiden. Zahnärztliche Behandlungen in Deutschland geschehen in aller Regel im hundertprozentigem Einvernehmen mit dem Patienten, der von Anfang an weiß, was seine Kasse zahlt und was nicht. In wenigen Ausnahmefällen können dennoch Konflikte entsteht, und noch immer geht es dabei häufig um Geld. Eine klassische Streitsituation entsteht z.B. dann, wenn Behandlungen vorgenommen wurden, die vom Patienten nicht ausdrücklich erwünscht waren. Auch schwerwiegende Eingriffe, deren Notwendigkeit im Nachhinein in Frage zu stellen ist, führen in den Streitfall. Bei genauerem Hinsehen stellt sich oft heraus, dass der Konflikt vermeidbar gewesen wäre. Aber selbst wenn er bereits besteht, gibt es für Patienten gute Klärungsmöglichkeiten, bevor ein teures Gerichtsverfahren angestrengt wird. Patientenwille und zweite MeinungÄrger über eine Behandlung entsteht häufig, wenn sich Zahnarzt und Patient nicht genügend Zeit zur Entscheidungsfindung nehmen. Etwa in folgendem Fall: Ein Zahnarzt „entdeckt“ während der Goldüberkronung von drei Zähnen, dass noch sechs weitere eine Krone brauchen. Er fragt, ob er „gleich weiter machen“ soll. Der Patient, bereits seit Stunden in Behandlung und mit Narkosespitzen versorgt, nickt. Die Folge: Seine Rechnung für das Zahngold, das nur anteilmäßig von der Kasse erstattet wird, erhöht sich um 6.000 Euro. Das Beispiel lehrt: Kostenintensive Maßnahmen müssen zwischen Patient und Zahnarzt in Ruhe geklärt werden. Zahnärzte und Patienten schützen sich vor lästigen Streitereien, wenn sie für eine ruhige Entscheidungsfindung sorgen. Das Risiko kann im finanziellen Bereich liegen, also zum Beispiel in sehr hohen Selbstbeteiligungskosten. Manchmal sind es aber auch gesundheitliche Risiken, die durch eine Behandlung mitgetragen werden müssen. Etwa, wenn ein Zahnarzt anrät, einen Weisheitszahn zu entfernen, der tief im Kieferknochen sitzt. Ein ausführliches Gespräch, das sowohl die zu erwartenden Kosten als auch mögliche Risiken benennt, ist das Recht des Patienten und die beste rechtliche Absicherung für den Zahnarzt. Die Einwilligung des Patienten ist ohnehin eine Grundvoraussetzung für jede Behandlung. Patienten haben außerdem in jedem Fall das Recht auf eine zweite Meinung . Schlägt ein Zahnarzt z.B. einen schwerwiegenden Eingriff oder eine kostenintensive Behandlung vor, kann der Patient einen weiteren Zahnarzt besuchen und dessen Meinung einholen. Die Krankenkasse ist verpflichtet einen solchen Zahnarztbesuch zur Entscheidungsfindung zu zahlen. Für ein Beratungsgespräch ohne zahnärztliche Leistung darf außerdem keine Praxisgebühr erhoben werden. Beratung durch die KZVEs gibt auch die Möglichkeit sich von Fachleuten beraten zu lassen, die nicht selbst als behandelnde Ärzte in Frage kommen. Solche neutralen Berater findet man bei den Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen . Sie informieren Patienten in allen Details über evtl. anstehende Eingriffe und klären Sie über mögliche Alternativen auf. Diese Patientenberater sind auch für Sie da, wenn Ihre Krankenkasse eine vom Zahnarzt vorgeschlagene Behandlung nicht genehmigen will. Von hier aus kommt man zu allen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder Hier finden Sie alle zahnärztlichen Patientenberatungsstellen in Deutschland Außergerichtliche KonfliktlösungenIst die Behandlung bereits erfolgt und ein Streitfall zwischen Patient und Zahnarzt entstanden, gibt es für Patienten einige Möglichkeiten, den Streit zu klären, ohne gleich vor's Gericht zu ziehen. Alle Patienten, die in einer Krankenkasse sind, müssen ihren Fall dem dortigen Sachbearbeiter vortragen. Dieser wird dann eine Einigung mit dem betreffenden Zahnarzt suchen. Sollte diese nicht zustande kommen, kann die Krankenkasse mit dem Zahnarzt in einen Rechtsstreit treten. Ist ein Patient mit der Einigung zwischen Krankenkasse und Zahnarzt nicht einverstanden, hat er immer noch die Möglichkeit zu einer Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer zu gehen. Diese Möglichkeit steht auch allen Personen offen, die ihre Zahnbehandlung privat gezahlt haben. Die Zahnärztekammern der einzelnen Bundesländer unterhalten Schlichtungsstellen, die sich um die Konflikte zwischen Zahnärzten und ihren Patienten kümmern. Das Prinzip einer Schlichtung besteht darin, dass beide Parteien mit dem Schlichtungsvorschlag einverstanden sein müssen. So läuft man als Patient keine Gefahr, mit einem „schwachen Trost“ abgespeist zu werden. Wenn der Schlichtungsversuch gescheitert ist, bleibt immer noch die Möglichkeit, gerichtlich zu klagen. Die Zahnärztekammer der Länder finden Sie über die Internetseite der Bundeszahnärztekammer. http://www.bzaek.de
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